Häufig gestellte Fragen undAntwortendazu
- In einer Genossenschaft schließen sich Bürger zusammen, um sich gemeinsam wirtschaftlich zu fördern. Das heißt, wir gründen ein eigenes Unternehmen und nehmen unsere Wärmeversorgung selbst in die Hand.
- Jede Genossenschaft wird von einem Genossenschaftsverband geprüft und überwacht. Die Mitglieder können sich daher darauf verlassen, dass ihre Genossenschaft von Beginn an über ein solides wirtschaftliches und finanzielles Konzept verfügt.
- Eine Genossenschaft ist einfach zu gründen, eigenständig und demokratisch organisiert. Wir unterliegen keinen wirtschaftlichen Zwängen, da wir nur für uns wirtschaften. Aufsichtsrat sowie Vorstand werden aus dem Kreis der Mitglieder besetzt. Daher hat jeder die Sicherheit, dass ausschließlich die Interessen der Mitglieder im Mittelpunkt der Geschäftstätigkeit stehen.
1.2 Warum sollte ich auf Nahwärme umsteigen?
- Wir sind unabhängiger von fossilen Brennstoffen, die immer teurer werden. Das Nahwärmenetz wird dagegen mit günstiger Abwärme des Solarthermiefeldes und Wärme aus Holzhackschnitzeln gespeist.
- Die CO2-Emissionen sinken, da die Wärme ausschließlich aus regenerativen Quellen erzeugt wird.
- Unsere Geldmittel für „Wärme“ bleiben in der Region und fließen nicht mehr in die Hände der Ölkonzerne.
- Es ist keine eigene Heizungsanlage mehr erforderlich. Die Kosten für Wartung und Instandhaltung entfallen. Investitionen für moderne Brennwertkessel oder eine Tankraumsanierung sind nicht mehr nötig. Im Haus wird ein Kellerraum frei.
- Hausbesitzer brauchen sich nicht um zukünftig verschärfte Abgasnormen für Heizkessel zu kümmern.
- Die Wärme steht jederzeit zur Verfügung. Man muss kein Öl mehr kaufen, das ständigen Preisschwankungen unterliegt. Man kann, aber muss kein Holz mehr auflegen; die Vorarbeit für das Scheitholz kann entfallen.
- Wenn es in Zukunft andere, noch günstigere Möglichkeiten gibt Wärme zu erzeugen, können diese in das bestehende Netz eingebunden werden.
1.3 Wozu wird meine Einlage verwendet?
Zur Finanzierung des Nahwärmenetzes. Die Einlagen bilden das Eigenkapital der Genossenschaft.
1.4 Mit welchem Betrag hafte ich als Genosse?
Höchstens mit der Genossenschaftseinlage.
1.5 Kann ich Nahwärme beziehen, ohne Genossenschaftsmitglied zu sein?
Nein.
1.6 Kann ich mich auch noch später entscheiden?
Eigentlich nicht! Jetzt gilt es mitzumachen.
1.7 Warum sollte ich mich jetzt für einen Beitritt zur Genossenschaft entscheiden, obwohl
ich noch nicht weiß, was die Hauserben einmal mit dem Haus vorhaben?
Wer jetzt an die Nahwärme anschließt – sorgt für seine Erben vor. Der Anschluß an das Netz
steigert den Wert der Immobilie auf jeden Fall. Sprechen Sie jetzt mit Ihren Erben über den
evtl. Anschluss an die Nahwärme!
1.8 Muss ich die Energiesparverordnung (EnEV 2014) zwingend umsetzen?
Die Energiesparverordnung ist seit dem 1. Mai 2014 in Kraft. Standardheizkessel mit flüssigen Brennstoffen (Öl, Gas) müssen künftig ausgetauscht werden, wenn Sie älter als 30 Jahre sind.
Auch Feststoffbrennkessel sind von der Verordnung betroffen, sie müssen durch Abgasfilter
aufwendig aufgerüstet werden! Die Umsetzung der Verordnung wird durch die
Schornsteinfeger überwacht.
2. HAUSTECHNIK
2.1 Wie funktioniert eine Hausübergabestation (HÜS)?
In der HÜS wird die Wärme aus dem Wasser des Wärmenetzes über einen Wärmetauscher
auf das Wasser im Heizkreis des Nutzers übertragen. Es besteht keine direkte Verbindung
zwischen Netz, Heizung und Brauchwasser des Nutzers. Den notwendigen Vordruck auf der
Wärmenetzseite stellt die Genossenschaft durch die zentralen Netzpumpen her. Auf der
Nutzerseite bleibt wie bisher auch eine (neue effiziente!) Heizkreispumpe.
Letztlich ersetzt die HÜS, den bisher vorhandenen Öl bzw. Gaskessel.
2.2 Wie groß ist die Übergabestation?
Ungefähr so groß wie ein Küchenschrank. Für normale Wohnhäuser bis
6 Wohneinheiten wandhängend.
2.3 Wie wird die Technik in meinem Haus gewartet?
Entstehen dafür Kosten?
Die Hausübergabestationen ( HÜS) gehören zum Wärmenetz, werden durch die Genossenschaft gebaut, bezahlt und im laufenden Unterhalt gewartet.
Wartungs‐ und Instandhaltungskosten gehen zu Lasten der Genossenschaft. Am Anfang der Betriebszeit wird der Filter eventuell noch häufiger zu reinigen sein (durch die eG). Später wird nur noch bei Störungen jemand kommen, ansonsten Regelwartung im Zuge des 5‐jährigen Zählwerkwechsels. Die meisten Arbeiten kann das Team der Genossenschaft in Eigenleistung erledigen.
Auf der Hausseite wie bisher auch durch den Nutzer Hör-/Sichtkontrolle der Pumpen,
Schmutzfänger, etc. Die bisher notwendige Kessel‐ und Tankwartung entfällt.
2.4 Kann ich meine alte Heizungsanlage behalten?
Macht keinen Sinn. Für den Nutzer hat ein Stehenlassen des alten Ölkessels keine Vorteile. Die Versorgungssicherheit des Wärmenetzes ist weitaus höher, als die eines einzelnen
Privatkessels. Zudem müsste die alte Heizung weiter gewartet und gemessen werden.
2.5 Kann ich einen Kamin/Kachelofen im Haus im Betrieb halten?
Ja ‐ klar. Die Nahwärme ersetzt nur den alten Kessel. Nicht mehr und nicht weniger. Der
Nahwärmeanschluss wird aber so ausgelegt, dass es auch warm wird, wenn Sie mal nicht mehr mit Holz heizen wollen oder können.
2.6 Kann ich meine Solaranlage für die Warmwasseraufbereitung behalten?
Ja natürlich. Die Nahwärmestation wird mit dem Solarspeicher verbunden.
2.7 Was mache ich mit meiner alten Heizungsanlage/Kessel/Öl/Gastank?
Je nach Alter entweder demontieren und entsorgen lassen, oder verkaufen/verschenken. Bei
Flüssiggastanks muss der Vertrag geprüft werden, sofern der Tank gemietet ist.
Eventuell bestehen Kündigungsfristen.
2.8 Was mache ich mit meinem restlichen Heizöl im Tank und kann ich dieses erst
verbrauchen?
Bei geringen Heizölmengen kann das Öl zunächst noch verbraucht werden, ansonsten
verkaufen.
2.9 Meine Heizung ist erst wenige Jahre alt – rechnet sich Nahwärme für mich?
Wenn es eine Heizölheizung ist, rechnet sich die Nahwärme in jedem Fall. Wenn die Anlage
erst wenige Jahre alt ist – umso besser, denn diese können Sie gut verkaufen!
2.10 Wird ein Warmwasserspeicher im Haus benötigt?
Ein Warmwasserspeicher (Boiler) wird nicht in jedem Fall benötigt, es gibt auch HÜS mit
Durchlaufwärmetauscher für Frischwasser - Ist der bestehende Speicher
in gutem Zustand (gewartet, entkalkt) und für den Bedarf auch
ausreichend groß, kann er weiter verwendet werden. Das ist der häufigste Fall.
Geprüft wird das bei der Begehung im Zuge der Entwurfsplanung. Ist der Speicher alt oder inzwischen zu klein (z.B. wenn ein zusätzliches Bad, eine Einliegerwohnung etc. hinzugekommen ist), ist nun die beste Gelegenheit, diesen gleich mit zu erneuern.
2.11 Wer führt die Anschlussarbeiten im Haus ab der HÜS aus?
Bitte wenden Sie sich an ihren Heizungsinstallateur – aber nur in Absprache mit dem
Vorstand der Genossenschaft.
2.12 Kann die Nahwärme auch für Niedrigtemperaturheizanlagen (Fußbodenheizung)
genutzt werden?
Ja! Das ist problemlos möglich. Die Hausübergabestationen (HÜS) mischen die Vorlauftemperatur auf die vom Kunden benötigte Temperatur herunter.
2.13 Kann ich bei der Nahwärme auch eine Tag- und Nachtschaltung eingeben und im
Sommer die Heizung abschalten?
Ja! Die Hausübergabestationen (HÜS) sind mit modernen Steuerungs- und Regelsystemen
ausgestattet. Nachtabsenkung, Brauchwasser, Zeitprogrammierungen,
Außentemperatursteuerung, Frostwächter, Ferien- und Wochenprogrammierung etc.
2.14 Wie hoch ist die Vorlauftemperatur an der HÜS und welche Temperatur hat mein
Brauchwasser?
Vorlauftemperatur: bis 85 Grad,
Brauchwasser: Kann individuell eingestellt werden.
3 NAHWÄRMENETZ
3.1 Wie groß wird das Nahwärmnetz?
Ca. 9,0 km
3.2 Wie lange wird der Bau des Nahwärmenetzes in Großburschla dauern?
Je nach Vorlage der Genehmigungen und Witterung von 2022 bis 2023/ 24.
3.3 Wie kommt die Nahwärme vom Netz / Straße in mein Haus?
Die Genossenschaft baut das gesamte Netz einschließlich der Hausanschlussleitungen, der
wasserdichten Hauseinführung und der Hausübergabestation, inkl. Außenfühler.
3.4 Wie wird die zuverlässige Lieferung der Nahwärme sichergestellt?
Gemäß dem Wärmekonzept verfügt die Genossenschaft über eine
Hackschnitzelanlage und ein Solarthermiefeld.
3.5 Welche Garantien gibt die Genossenschaft für die Wärmelieferung?
Die Genossenschaft kann immer liefern und garantiert dies in ganz üblichen
Wärmelieferverträgen ihren Genossen. Außer in Fällen höherer Gewalt, wie das auch bei allen anderen Versorgern üblich ist.
3.6 Wie werden Spitzenabnahmezeiten abgedeckt?
In aller Regel mit dem sehr großen Pufferspeicher, der die Spitzenlast abfängt.
3.7 Wie viel Wärme steht aus dem Solarthermiefeld zur Verfügung?
Zirka 20 % des Jahresbedarfs, der allein durch kostenlose
Sonnenenergie abgedeckt wird!
4 KOSTEN / EINSPARUNGEN
4.1 Was ist unter einer Kilowattstunde (kWh) Wärme zu verstehen?
Eine Kilowattstunde (kWh) ist die Einheit für Wärmemengen. Ein Liter Heizöl enthält etwa 10
kWh Wärme. In einem Ölkessel kann man daraus im Jahresmittel etwa 8 kWh Nutzwärme
machen. Der Rest geht über Abgas- und Kesselverluste verloren. Ein Liter Flüssiggas hat etwa
6,6 kWh Wärmeinhalt, aus denen ein guter Gaskessel etwa 6 kWh Nutzwärme macht.
4.2 Wie viel kostet mich die abgenommene Wärme aus dem Netz?
Auf Grundlage der ersten Machbarkeitsstudie wurde folgender Wärmepreis ermittelt:
( Die Zahlen basieren auf den Schätzungen von ca.200 interessierten Wärmeabnehmern )
Arbeitspreis: 10 - 15 ct/kWh netto, + 19% MwSt
Die jährliche Mindestabnahmemenge pro HÜS beträgt 4000 kW/h. Dies entspricht einem
Verbrauch von ca.500l Heizöl.
4.3 Wie kommt der Wärmepreis zustande?
Wie stabil ist dieser Preis?
Der Preis ist das Ergebnis der Machbarkeitsstudie. Die Kosten sind bestimmt durch langfristig
stabile Kapitalkosten des Nahwärmenetzes und dessen Betrieb. Es ist davon auszugehen, dass der Wärmepreis in der Genossenschaft auch langfristig weniger steigt, als der Vergleichspreis für fossile Energien. Die Einsparungen werden sich über 20 und mehr Jahre fortsetzen. Der Wärmepreis wird von den Genossenschaftsmitgliedern mitbestimmt.
Je mehr Mitglieder mit Wärmeabnahme versorgt werden, desto günstiger der Preis.
4.4 Welche Kosten entstehen mir durch den Beitritt in die Genossenschaft?
Genossenschaftseinlage beträgt ca. 8.000 €.
4.5 Was kostet mich mein Hausanschluss?
Bestehend aus Leitungsbau, Hausübergabestation, Hauseinführung
Die Genossenschaft trägt die Kosten für die gesamte Hausanschlussleitung, die
Hauseinführung und die Übergabestation. Die Gemeinschaft ist jedoch darauf angewiesen
dass der wirtschaftlichste Weg vom Hauptnetz in das Haus gewählt wird. Sonderwünsche
trägt der Nutzer selbst.
4.6 Gibt es noch Anschlusskosten in meinem Haus?
Alles jenseits der Hausübergabestation (HÜS) muss vom Nutzer getragen werden
(Neuanbindung der HÜS und erf. Stromanschluss).
4.7 Wie kann ich die Genossenschaftseinlage und die Anschlusskosten finanzieren?
Die Genossenschaftseinlage von 8.000.- € kann in drei Raten eingezahlt werden.
Hier kann auch über die eigene Hausbank eine Finanzierung angefragt werden!
4.8 Muss ich eine Mindestmenge abnehmen?
Ja. Mindestabnahmemenge beträgt 4000kWh pro Jahr und HÜS
4.9 Gibt es einen Tarif für Geringabnehmer/Großabnehmer?
Nein. Genossenschaft ist Gemeinschaft.
4.10 Wie wird die abgenommene Wärmemenge abgerechnet/gemessen?
Die Abrechnung erfolgt gemäß Gesetz mit geeichten Wärmemengenzählern, diese sind
Bestandteil der HÜS.
4.11 Wer führt die Verwaltungsarbeiten
und die Betreuung der Anlage durch?
Verwaltungsarbeit und Betreuung der Anlage ist genossenschaftliches Amt.
4.12 Wie kann ich meinen tatsächlichen Verbrauch kontrollieren?
Ein Blick auf den Wärmemengenzähler genügt. Dort stehen die aktuellen kWh im Klartext.
4.13 Wie hoch sind die Kosten für das Nahwärmenetz und die Netztechnik?
Die gesamten Investitionskosten betragen nach ersten Schätzungen ca. 8-10 Mio. €
4.14 Wie wird dieser Betrag finanziert? Welche Fördermittel gibt es?
Öffentliche Zuschüsse (KfW und Bafa ) Genossenschaftsbeiträge, Zuschuss für Solarthermiefeld.
5 INFORMATION und BERATUNG
5.1 Wo kann ich mich noch informieren?
Weitere Informationen werden auf der Internetpräsenz
www.bioenergie-werratal.de veröffentlicht .